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Meldung bei der Luftfahrtbehörde Bei der Aufnahme der Ausbildung werden Sie von uns der zuständigen Luftfahrtbehörde als Flugschüler gemeldet. |
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Führungszeugnis Beim Landeseinwohneramt muss ein Führungszeugnis beantragt werden, das direkt der Luftfahrtbehörde zu übermitteln ist. Dies ist bei Ausbildungsbeginn zu erledigen. |
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Passfoto Zur Führung der Fliegerakte bei der Luftfahrtbehörde wird ein Passfoto benötigt, das wir der Ausbildungsmeldung beifügen. |
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Tauglichkeitszeugnis Jede fliegerische Tätigkeit ist an eine medizinische Tauglichkeit gebunden. Sie benötigen die Tauglichkeit für Privatflugzeugführer Klasse 2. Wir benennen Ihnen auf Wunsch eine fliegerärztliche Untersuchungsstelle. Das Tauglichkeitszeugnis muss spätestens beim ersten Alleinflug vorliegen. |
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Sofortmaßnahmen am Unfallort Spätestens zum Abschluss der Ausbildung und beim Erwerb der Lizenz muss der Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang für "Sofortmaßnahmen am Unfallort" geführt werden. Wir benennen Ihnen auf Wunsch eine Ausbildungsstelle. |
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Aktueller Auszug aus dem Zentralverkehrsregister in Flensburg. |